Bedingungen des Empfehlungsprogramms
ENTWURF – anwaltliche Prüfung erforderlich. Stand: 19.10.2026. Anlage 1 zu den AGB.
1. So funktioniert es
(1) In deinem Konto findest du einen persönlichen Einladungscode/-link. Registriert sich eine Person erstmals mit deinem Code („Geworbener“), wirst du ihr „Werber“.
(2) Als Werber erhältst du eine Provision von 10 % der Punkte, die der Geworbene für Partnerangebote, Umfragen, direkte Aufgaben und (künftig) Cashback gutgeschrieben bekommt. Keine Provision gibt es auf Tagesbonus, Gewinnspielgewinne, eigene Provisionen des Geworbenen und sonstige Bonuspunkte.
(3) Die Provision wird zusätzlich von uns gewährt. Dem Geworbenen wird nichts abgezogen.
(4) Die Provision wird zeitgleich mit der zugrunde liegenden Gutschrift gebucht und hat denselben Status: Ist die Gutschrift des Geworbenen vorgemerkt, ist auch deine Provision vorgemerkt und wird mit ihr verfügbar.
(5) Die Provision wird unbefristet gewährt, solange beide Konten bestehen und dein Konto nicht gesperrt ist. Wird dein Konto gesperrt, erhältst du für diesen Zeitraum keine Provision.
Hinweis für Anwalt: Ein-Ebenen-Modell (keine Provision auf Provisionen) – bewusst, um jede Nähe zu progressiven Kundenwerbungs-/Schneeballsystemen (§ 16 Abs. 2 UWG, Anhang Nr. 14 UWG) zu vermeiden. Prozentsatz als konfigurierbarer Wert (REFERRAL_COMMISSION_PERCENT, Standard 10) – Änderungen nur nach Ziff. 6. Code-Abgleich: Provision nur, wenn Werber-Konto aktiv ist (ledger.ts); auf Typen OFFER, SURVEY, TASK, CASHBACK; Rückbuchung der Provision bei Storno umgesetzt.
2. Rückbuchung
Wird die Gutschrift des Geworbenen nach § 5 Abs. 4 AGB zurückgebucht (z. B. Stornierung durch den Partner), wird die darauf entfallende Provision ebenfalls zurückgebucht. § 5 Abs. 5 AGB (kein negativer Punktestand, keine Rückforderung in Geld ohne eigenes Verschulden) gilt entsprechend.
3. Zulässige und unzulässige Werbung
(1) Du darfst deinen Link an Personen weitergeben, die dich kennen oder die ihn bewusst bei dir abrufen (z. B. persönliche Nachricht, eigene Social-Media-Profile, eigene Website).
(2) Unzulässig sind insbesondere:
- Selbstwerbung (Werben eigener Zweitkonten, Konten von Personen ohne eigene echte Nutzung, Werben über eigene Geräte);
- Spam, also Werbung per E-Mail, SMS, Messenger oder Kommentarfunktion an Personen ohne deren vorherige Einwilligung (§ 7 UWG);
- irreführende Versprechen (z. B. „garantiert 100 € pro Tag“, „schnell reich werden“) oder die Darstellung, du seist PunkteHeld oder handelst in unserem Auftrag;
- Schaltung bezahlter Suchmaschinen- oder Social-Media-Anzeigen auf Begriffe „PunkteHeld“ oder Varianten [ohne vorherige Zustimmung];
- Belohnungen an Geworbene, die du an Bedingungen knüpfst (z. B. „Gib mir einen Teil deiner Punkte zurück“).
(3) Wenn du deinen Link öffentlich, z. B. in sozialen Medien, teilst, kennzeichne ihn als Werbung (z. B. „#Werbung – ich erhalte eine Provision“), soweit gesetzlich erforderlich (§ 5a Abs. 4 UWG).
4. Folgen von Verstößen
Bei Verstößen gegen Ziff. 3 können wir die durch den Verstoß erlangten Provisionen nach § 12 Abs. 5 AGB entziehen, dich vom Empfehlungsprogramm ausschließen und weitere Maßnahmen nach § 12 AGB ergreifen. Rechtmäßig erhaltene Provisionen aus anderen Empfehlungen bleiben unberührt.
5. Steuern
Provisionen aus Empfehlungen können als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig sein (Freigrenze: insgesamt unter 256 € pro Kalenderjahr). Siehe § 7 Abs. 10 AGB.
6. Änderungen
Wir können den Provisionssatz oder die Bedingungen des Empfehlungsprogramms mit Wirkung für die Zukunft ändern; eine Verschlechterung kündigen wir mindestens sechs Wochen vorher an. Bereits gutgeschriebene Provisionen bleiben unberührt. Im Übrigen gilt § 17 AGB.
7. Datenschutz
Der Werber sieht nur die Anzahl der geworbenen Konten und die Summe der eigenen Provision, nicht aber E-Mail-Adresse, Name oder einzelne Aktivitäten des Geworbenen. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung, Ziff. 3.6.